Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
1. Angebot und Auftrag: Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst mit schriftlicher Bestätigung oder Rechnungserteilung unserer Firma als angenommen. Nach Annahme eingehende ungünstige Auskünfte über den Käufer berechtigen uns zum Rücktritt. Nach Lieferung eintretende Zahlungsstockungen heben laufende Zahlungenfristen auf.
2. Zahlungsbedingungen: Unsere Lieferungen sind, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto, innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kasse zahlbar. Die Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht enthalten und wird besonders berechnet. Der Lieferung gleichgestellt ist die gemeldete Versandbereitschaft. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber hereingenommen. Gutschriften für Wechsel und Schecks gelten vorbehaltlich der Einlösung; sie erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenwert verfügen können. Bei Verzug werden Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem Diskontsatz der Landeszentralbank berechnet. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, die die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben die Fälligkeit unserer Forderungen, ohne Rücksicht auf die Laufzeit etwa hereingenommener Wechsel, zur Folge. Sie berechtigen uns, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen, wie auch zum Rücktritt und Schadenersatz wegen Nichterfüllung.
3. Lieferzeiten sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges sind ausgeschlossen. Insbesondere sind wir von der Einhaltung von Lieferungs- und Leistungsfristen frei und nach unserer Wahl zum Rücktritt berechtigt, wenn die anliefernde Industrie ihrerseits Fristen nicht einhält und Befreiungsgründe nach ihren Verkaufsbedingungen geltend macht, Preise und Lieferzeiten ändert. Das gleiche gilt bei höherer Gewalt, insbesondere Betriebsstörungen, Streiks, Transportschwierigkeiten u.ä. bei uns oder den Zulieferern.
4. Preise: Die Preise gelten, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, ab Werk und nur für das im Angebot oder in der Auftragsbestätigung bezeichnete Objekt und den angegebenen Verwendungsort. Die Preise sind freibleibend und beruhen auf den derzeitigen Kostenfaktoren. Falls bis zum Liefertag Änderungen der Preisgrundlage eintreten, z. B. durch Preiserhöhungen für Rohstoffe, Frachten und öffentliche Abgaben oder Lohnerhöhungen, behalten wir uns entsprechende Anpassung unserer Preise vor. Unser Anspruch auf Nachberechnung gilt als vereinbart. Für Aufträge, für die keine Preise vereinbart sind, gelten unsere am Liefertag gültigen Preise. Bei Teillieferungen wird jede Sendung besonderes berechnet.
5. Eigentumsvorbehalt:
I. Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen von uns gelieferten Waren solange vor, als sie sich im mittelbaren oder unmittelbaren Besitz unserer Abnehmer befinden.
II. Der Eigentumsvorbehalt dient zur Besicherung aller Ansprüche, die sich aus der Geschäftsverbindung unserer Abnehmer mit unserer Firma ergeben haben und in Zukunft ergeben werden, ohne Rücksicht darauf, ob für uns ununterbrochen ein Guthaben besteht oder nicht.
III. Wenn unser Eigentumsrecht durch die Veräußerung der Ware untergeht, so gehen die Ansprüche unserer Abnehmer, die für diese aus der Veräußerung der von uns bezogenen Waren erwachsen - gegenwärtige und zukünftige - mit der Entstehung des Anspruchs auf uns über und gelten als im voraus an uns abgetreten. Die Ansprüche treten an die Stelle des Wareneigentumsvorbehalts und dienen denselben Bedingungen wie dieser zu Besicherung aller unserer Ansprüche - gegenwärtiger und zukünftiger - gegen unsere Abnehmer bis zur endgültigen Abwicklung jeder Geschäftsverbindung mit uns.
IV. Die abgetretenen Forderungen gelten als unsere Forderungen aus einem Kommissionsgeschäft.
V. Die vorstehenden Bedingungen gelten sinngemäß, wenn die Ware beoder verarbeitet und /oder vermischt oder sonstwie verändert worden ist. Be- oder Verarbeitung erfolgen ferner für uns unter Ausschluß des Eigentumserwerbs nach § 950 BGB und ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht uns gehörenden Waren durch den Käufer steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren z.Zt. der Verarbeitung. Wird unsere Ware mit eigener Ware des Käufers vermischt und/oder verarbeitet, so wird das ganze Produkt unser Eigentum.
VI. Der Käufer darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern. Er ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, daß die Forderung aus der Weiterveräußerung gemäß Abs. III auf uns übergeht. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.
VII. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Er ist dagegen nicht berechtigt, über derartige Forderungen durch Abtretung zu verfügen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, die Abtretung an uns seinem Abnehmer bekanntzugeben, wie auch wir zur Anzeige unwideruflich berechtigt sind.
VIII. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
IX. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung durch Dritte muß uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
6. Transport und Gefahrenübergang: Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit dem Verlassen des Werkes oder des Lagers, geht die Gefahr auf den Besteller über, auch wenn wir mit eigenen oder fremden Fahrzeugen frei Bestimmungsort zu liefern haben. Die Wahl des Transport, Beförderungs und Schutzmittels bleibt uns haftungsfrei überlassen, falls der Käufer nicht besondere Anweisungen gibt.
7. Abweichungen und Mängelrügen: Abweichungen von Maß, Gewicht und Güte sind nach DIN oder der geltenden Übung zulässig (bis zu 10 %). Bei Lieferungen ab Werk gelten die uns vom Werk in Rechnung gestellten Mengen auch für unsere Abnehmer. Beanstandungen werden von uns nur insoweit berücksichtigt, als das Werk deren Berechtigung anerkennt. Mängelrügen hat der Besteller sofort nach Eingang der Ware schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung nicht entdeckt werden können, sind nach der Entdeckung unverzüglich, spätestens nach 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Bei mangelhafter Ware steht uns der Umtausch wie Ersatz des Minderwertes frei. Weitergehende Ansprüche, wie Wandlung oder Minderung, Vergütung von Schäden oder Arbeitslöhnen, Verzugsstrafen usw., insbesondere alle Ansprüche auf Ersatz mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen. Im übrigen treten bei anerkannten Mängeln die diesbezüglichen Verkaufsbedingungen des Herstellers in Kraft. Der Anspruch aus Mängelrügen verjährt spätestens 1 Monat nach der schriftlichen Zurückweisung durch uns.
8. Verpackung: Sie wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Versandbehälter der Bahn sind bei Empfang der Ware sofort zu entleeren und zurückzugeben.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Verbindlichkeit der Lieferverträge: Erfüllungsort für alle aus dem Vertrage sich ergebenden Verbindlichkeiten ist Elmshorn. Es gilt nur deutsches Recht. Vereinbarungen, insbesondere soweit sie die vorstehenden Bedingungen abändern, werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Aus einem stillschweigenden Verzicht unsererseits auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen oder Nebenabreden in der Vergangenheit kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden. Etwaigen anderslautenden Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit widersprochen. Sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn sie bei Vertragsabschluß nicht noch einmal ausdrücklich zurückgewiesen werden. Spätestens mit der Annahme unserer Ware gelten unsere Bedingungen als anerkannt. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeitdes Vertrages.
Streitbeilegungsverfahren:
Die europäische Komission stellt für Verbraucher eine Plattform zur außergewöhnlichen Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter dem externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
Unsere E-Mail-Adresse:
Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Kunststoffvertrieb Nord
Schusterring 41, 25355 Barmstedt, Telefon: (0 41 23) 90 27 0, Telefax: (0 41 23) 72 86